Um in die Republik Moldau zu reisen, müssen die Teilnehmer des Weltkongresses der OIV 2025 sicherstellen, dass sie im Besitz eines gültigen Reisepasses und ggf. eines Einreisevisums sind.
Bürger der Europäischen Union und anderer berechtigter Länder dürfen ohne Visum für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in die Republik Moldau einreisen. Für die Einreise ist ein Reisepass oder Personalausweis (für EU-Bürger) erforderlich.
Ausländische Staatsbürger, die kein Visum für die Einreise in die Republik Moldau benötigen:
– Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern;
– Kanada, Japan, die Schweizerische Eidgenossenschaft, Island, Norwegen, die USA, Fürstentum Andorra, Fürstentum Monaco, Fürstentum Liechtenstein, Israel, der Heilige Stuhl, San Marino, Georgien;
– Mitgliedstaaten der GUS – Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Tadschikistan, die Ukraine, Usbekistan;
– Albanien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Kroatien, Südkorea, Mazedonien, Montenegro, Peru, Serbien, Südkorea, die Türkei, Vietnam.
Staatsangehörige anderer Länder müssen im Voraus ein C/AD-Visum beantragen (Südafrika, Indien, Australien, Neuseeland – und gemäß dem Link: https://mfa.gov.md/en/content/visa-regime-foreigners, Anlage 1). Staatsangehörige der oben genannten Länder benötigen kein Visum, wenn sie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, eines Visums (mit Ausnahme von Transitvisa) oder einer diplomatischen Akkreditierung sind, die von einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens vom Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, ausgestellt wurde, die während ihrer Gültigkeitsdauer in die Republik Moldau einreisen dürfen, deren Aufenthalt 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten darf, wobei der letzte Zeitraum von 180 Tagen vor dem jeweiligen Aufenthaltstag mitgerechnet wird.
Staatsangehörige von Algerien, Marokko und Libanon (siehe den Link: https://mfa.gov.md/en/content/visa-regime-foreigners, Anlage 4) benötigen für die Einreise in die Republik Moldau, die Ausreise aus dem Hoheitsgebiet und die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Moldau ein Visum des Typs C/AD, das auf der Grundlage einer offiziellen Einladung ausgestellt wird.
*Ausnahmen vom offiziellen Einladungsverfahren: Ausländer, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum (ausgenommen Transitvisum) besitzen, das von einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada oder anderen Staaten, deren Liste von der Regierung gebilligt wurde, oder von den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens ausgestellt wurde.
Anforderungen und Begleitdokumente für die Erteilung des C/AD-Visums:
1. Reisepass (ausgestellt innerhalb der letzten zehn Jahre), der noch mindestens drei Monate über das Datum der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau hinaus gültig ist;
2. Ein Farbfoto, 35 mm x 45 mm;
3. Eine von der Generalinspektion für Migration ausgestellte Einladung, ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum (mit Ausnahme von Transitvisum), das von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einer der Vertragsparteien des Schengener Übereinkommens, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, den Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada ausgestellt wurde;
4. Einladung des Veranstalters des OIV-Kongresses, in der der Zweck des Antragstellers bestätigt wird, wenn der Ausländer nicht unter Punkt 3 fällt.
5. Nachweis der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des Aufenthalts (Kontoauszug in Höhe von 30 EUR pro Tag für den gesamten beantragten Zeitraum, mindestens jedoch 300 EUR, ausgestellt spätestens 10 Tage vor der Beantragung des Visums) oder gegebenenfalls eine Unterhalts- oder Wohnungsverpflichtung (download);
6. die Reservierung in einem Beherbergungsbetrieb oder ggf. die Unterhalts- oder Beherbergungszusage gemäß Anhang 3 dieser Verordnung; (download)
7. Reservierung eines für den Zielort gültigen Rückflugtickets;
8. Eine für das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Moldau gültige Reisekrankenversicherung, die die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts und alle Kosten abdeckt, die für einen Rücktransport aus medizinischen Gründen, eine medizinische Notfallbehandlung und/oder einen Krankenhausaufenthalt im Notfall oder im Todesfall erforderlich sein könnten, mindestens jedoch 30.000 Euro;
9. Konsulargebühr – 40 Euro (gegebenenfalls zuzüglich der entsprechenden Steuern).
Die Informationen wurden der Website entnommen: evisa.gov.md
Beantragen Sie ein Visum hier: https://www.evisa.gov.md/VisaFile/Inregistrare?c=en-US
Für die offizielle Einladung wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns unter: vpalii@wineofmoldova.com
